Beitragsordnung des Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V.
Beitragsordnung Stand vom: 02.02.2024
§1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Die Beitragsordnung kann auf Beschluss des Vorstandes des Vereins geändert werden.
- Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten.
§2 Beschlüsse
- Der Vorstand beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
- Die Beiträge gelten für den Zeitraum der Mitgliedschaft (Bsp.: Jährliche Mitgliedschaft, Halbjährliche Mitgliedschaft, …) und werden zu Beginn der Mitgliedschaft erhoben.
- Falls sich die Beitragshöhe ändert, gilt diese ab dem Tag der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung kann schriftlich, durch Aushang oder elektronisch erfolgen.
- Die geänderte Beitragshöhe gilt für neu aufgenommene Vereinsmitglieder ab dem Tag der Bekanntmachung.
- Die geänderte Beitragshöhe gilt für bereits aufgenommene Vereinsmitglieder nach Ablauf der gewählten Mitgliedschaft zu Beginn der neuen Mitgliedschaftsperiode (Bsp. Jahresmitgliedschaft endet und wird auf Wunsch des Mitglieds erneut um 12 Monate verlängert).
§3 Beiträge
- Der Grund-Mitgliedsbeitrag beträgt
- 84€ für eine 12-monatige Mitgliedschaft
- 54€ für eine 6-monatige Mitgliedschaft
- 36€ für eine 3-monatige Mitgliedschaft
- Der Grund-Mitgliedsbeitrag dient zur Deckung der Vereinskosten, welche nicht unmittelbar mit dem Cannabisanbau in Zusammenhang stehen (Bearbeiten der Mitgliedsanträge, Hard und Softwarekosten, Beschaffung der Mitgliedsausweise, …).
- Um Cannabis oder Vermehrungsmaterial zum Selbstkostenpreis zu erhalten, wird der Grund-Mitgliedsbeitrag gemäß dem gültigen Cannabis-Gesetz mit zusätzlichen Pauschalen gestaffelt, die im Verhältnis zu den an die Vereinsmitglieder weitergegebenen Mengen stehen.
- Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten. Deshalb kann die Höhe der Mitgliedsbeiträge durch Beschluss des Vorstands geändert werden, jedoch höchstens alle 3 Monate. Die Grund-Mitgliedsbeiträge können steigen oder sinken. Ebenso können die zusätzlichen Pauschalen, welche gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegebenen Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial stehen, sinken oder steigen. Die Beiträge orientieren sich dabei immer an den Selbstkosten.
- Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten und gilt für die Dauer der gewählten Mitgliedschaft.
§4 Zahlung der Beiträge
- Die Zahlung der fälligen Beiträge kann in bar an den Schatzmeister oder dessen Stellvertreter erfolgen.
- Die Zahlung der fälligen Beiträge kann per Überweisung oder elektronisch an das Vereinskonto erfolgen.
- Überweisungen oder Zahlungen an andere Konten oder Personen sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.
- Die Beiträge sind in voller Höhe mit einer Zahlung zu entrichten.
§5 Vereinskonto
Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V.
IBAN: DE10 1001 1001 2623 1717 98
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Vorname / Nachname / Mitgliedsnummer (wird vor der Zahlung per Mail oder Post mitgeteilt)
§6 Vereinsaustritt / Vereinsausschluss
Mit erfolgtem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds verfallen alle offenen Mitgliedsbeiträge des betreffenden Mitglieds gegenüber dem Verein. Es gibt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.